Allgemeine Geschäftsbedingungen von Claudias mobile Tierpflege


Claudias mobile Tierpflege ist ein Dienstleistungsunternehmen zur Tierbetreuung
innerhalb der gewohnten Umgebung der Tiere (Haus, Wohnung der Tierhalter, Stall).
Für diese Tätigkeit ist ein Vertrauen der beiden Vertragspartner von großer Bedeutung.
Jeder Auftrag ist zudem individuell auf das einzelne Tier abgestimmt.

Vertrag
Claudias mobile Tierpflege übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprache
(Tierpflegevertrag) die aufgeführten Pflegeleistungen für den festgelegten Zeitraum.

Umfang
Die individuell abgestimmten Tätigkeiten zur Pflege des/der Tiere/s sowie zusätzliche Tätigkeiten,
(Haussitting) welche bei Abwesenheit des Tierhalters ausgeführt werden sollen
(Briefkastenentleerung, Blumen wässern), werden im Tierpflegevertrag festgehalten.

Erbringung der Leistung
Die im Tierpflegevertrag vereinbarten Leistungen werden grundsätzlich im Hausstand des
Tierhalters oder des Stalls bzw. von diesem aus (Gassi gehen, Tierbetreuung) erbracht. Zeitangaben, Art und Kosten der Dienstleistung sind im Vertrag geregelt.

Material
Der Tierhalter stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Tierpflege bereit, insbesondere
Futter, Wasser, Medikamente, Hundeleinen, Halfter, Hausschlüssel, Einstreu. Eventuell notwendige Kosten für Beschaffung werden an den Tierhalter weiter gegeben.

Sorgfaltspflicht
Claudias mobile Tierpflege übernimmt die Betreuung der ihm anvertrauten Tiere nach bestem
Wissen und Können. Dazu ist es erforderlich, dass der Tierhalter alle notwendigen Informationen
zur Pflege und Versorgung an Claudias mobile Tierpflege mitteilt. Der Tierhalter versichert
außerdem, dass das zu betreuende Tier, welches außerhalb der Wohnung/Haus des Tierhalters
geführt wird , alle notwendigen Impfungen besitzt sowie eine gültige Haftpflichtversicherung
besteht. Impfunterlagen sind vorzuweisen. Besteht keinerlei Versicherung für das Tier haftet alleine der Halter bei eventuellen Sach-und Personenschäden, die vom Tier verursacht wurden.

Angabe über Verhalten
Der Tierhalter verpflichtet sich, alle Angaben über Verhaltensauffälligkeiten des Tieres
( Weglaufen, Beißen, Verhalten gegenüber anderen Tieren) Claudias mobile Tierpflege mitzuteilen. Der Tierhalter haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden im vollen Umfang. Claudias mobile Tierpflege behält sich das Recht vor, auffällige, beißwütige Tiere nicht zu betreuen.

Gesundheit des Tieres
Claudias mobile Tierpflege übernimmt keine Gewähr für die Gesundheit des Tieres. Sie wird für
die Gesundheit des Tieres die in ihrem Rahmen bestmögliche Pflege und Behandlung gewähren.
Sollte das Tier erkranken, wird der nach Angabe des Tierhalters bestimmte Tierarzt/
Tierheilpraktiker aufgesucht. Sollte dies nicht möglich sein, bestimmt Claudias mobile Tierpflege
einen Tierarzt zur Behandlung bzw. versorgt das Tier nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten.
Der Tierhalter übernimmt die dabei entstehenden Kosten.

Tod des Tieres
Claudias mobile Tierpflege übernimmt keine Haftung bei Versterben des Tieres.

Freilauf
Hunde werden beim Freilauf grundsätzlich an der Leine gehalten.


Rechnung
Rechnungsbeträge zur Tierbetreuung sind am Ende des Betreuungszeitraumes bei Übergabe in bar zu begleichen, bei Rechnungsstellung mit Banküberweisung innerhalb 5 Tagen nach Rechnungsstellung.

Datenschutz
Claudias mobile Tierpflege verpflichtet sich zur Geheimhaltung persönlicher Daten des
Tierhalters, insbesondere über Gegebenheiten im Hausstand des Tierhalters. Dies gilt nicht für den Fall eines Tierarztbesuches oder eines Versicherungsfalles im Notfall. Überlassene Schlüssel
werden sorgfältig verwahrt. Claudias mobile Tierpflege gewährt keinem Dritten Zutritt zum
Hausstand des Tierhalters.

Betreuungsverlängerung
Sollte der Tierhalter über den vereinbarten Termin der Tierpflege hinaus sein Tier nicht
übernommen haben, wird von Claudias mobile Tierpflege die Betreuung auf Kosten des
Tierhalters weitergeführt.

Stornierungsgrund
Eine vertraglich vereinbarte Tierpflege wird ab Stornierung 24 Stunden vor Beginn mit 50 % der
Betreuungskosten berechnet. Dienstleistungen, welche aufgrund von Gegebenheiten Dritter nicht
ausgeführt werden können (Tierarzt nicht da, o.ä.) werden voll berechnet.

Ansprechpartner
Claudias mobile Tierpflege kann im Falle von Krankheit o.ä. einen anderen Mitarbeiter seines
Unternehmens als zur Vorstellung mit der Pflege des Tieres beauftragen. Ebenso kann der Tierhalter eine andere Person mit der Übergabe/Übernahme des Tieres anweisen. Der Tierhalter verpflichtet sich, Angaben über Erreichbarkeit während seiner Abwesenheit zu hinterlassen.

Wertgegenstände
Der Tierhalter trägt dafür Sorge, dass in seinem Hausstand alle Wertgegenstände unter Verschluss genommen werden. Für Verluste haftet Claudias mobile Tierpflege nicht.

Ablehnung
Claudias mobile Tierpflege hat das Recht Aufträge ohne Begründung abzulehnen.

Rücktrittsrecht
Bei außerordentlichen Gründen, wie Unehrlichkeit, Unsauberkeit, unzumutbares Verhalten einer oder
beider Vertragsparteien kann vom Vertrag fristlos zurück getreten werden.

Schlussbestimmungen
Es gelten die Gesetze nach dem BGB sowie dem Tierschutzgesetz. Bei Unwirksam werden eines
Bestandteils dieser AGB ist der übrige Teil weiterhin gültig.
Preise werden laut aktueller Gebührenübersicht bzw. im Vertrag geregelt.